Scheidung

Eine Scheidung ist für die Beteiligten mit viel Aufwand verbunden.

Zu den besonders schwierigen Teilen gehört die Auseinandersetzung über die gemeinsame Immobilie.

Wenn etwa ein gemeinsames Grundstück im Miteigentum je zur Hälfte der Eheleute steht, so ist der Wert des Objektes abzüglich Schulden zu ½ Teil des Endvermögens der Parteien. Zum Anfangsvermögen gehört etwa, was einem während der Ehe von dritter Seite, nicht aber vom Ehegatten, geschenkt wurde. Häufiger tritt der Fall auf, dass ein Grundstück aus der Familie eines Ehegatten auf diesen übertragen, der dann die Hälfte auf seinen Ehegatten überträgt. In diesem Fall gehört das Grundstück mit seinem vollen Wert zum Zeitpunkt der Schenkung ins Anfangsvermögen des Erstbeschenkten.

Wenn die Eheleute nicht in der Lage sind, die Immobilie als Alleineigentum zu übernehmen oder auch in dem Fall, dass sie keiner haben will, so kann sie selbstverständlich verkauft werden. Der Erlös steht dann beiden Eheleute grundsätzlich zu je ½ zu. Sinnvoll ist es, bei der Verteilung des Erlöses Zugewinnausgleichsansprüche oder Unterhaltsansprüche miteinzubeziehen.

Kommt es dagegen zu keiner Einigung, kann die Miteigentümergemeinschaft lediglich über die Zwangsversteigerung beendet werden, die aber mit Vermögenseinbußen verbunden sein kann. Deswegen ist es dringend anzuraten, sich wegen "einiger Tausend Euro" nicht über die Frage des freihändigen Verkaufs noch zusätzlich zu zerstreiten. Insbesondere kann man durch Wertgutachten, ggf. auch mehrere wenigstens eine Basis schaffen, von welchem Wert man beim Verkauf ausgeht.

 

Über ein Verkehrswertgutachten zu den Wertstichtagen werden die Anfangs- und Endwerte der Immobilie in Zugewinnausgleich festgestellt. Das Gutachten verhilft so zu einer fairen Auseinandersetzung beider Parteien.

Lassen Sie sich von uns beraten, wie ein solches Gutachten erstellt werden kann und füllen Sie das Kontaktformular aus.

 

Hier finden Sie uns:

Immobilienbewertung

Klaus Polz
Forstring 106
63225 Langen

Telefon: 06103 - 7 11 63 

Mobil:     0163  - 2 61 01 65

email:   

immobilien-sachverstand@web.de   

Aktuelles

Wohnflächenprüfung

Zahlen Sie zuviel Miete? Ab 10% Differenz zwischen im MIetvertrag angegebener Wohnfläche und tatsächlicher Wohnfläche kann die Miete gekürzt werden! Wir überprüfen schnell und unkompliziert die Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

Sprechen Sie uns an!

Ab sofort Energieausweise!

Wir erstellen Ihnen schnell und preiswert Energieausweise nach der neuesten EnEV, sowohl verbrauchs- als auch bedarfsorierntiert.

Sprechen Sie uns einfach an!

Was macht eigentlich ein Immobilien-Sachverständiger?

Auf dieser Webseite bekommen Sie Auskunft, auch darüber, wie gut eine Zertifizierung nach DIN 17024 ist:

 

www.immobilien-sachverstaendige.info

 

Viel Spaß beim Lesen! Sollten Sie weitere Rückfragen haben, rufen Sie uns einfach an.